Es handelt sich um eine beratende psychologische Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig, denn "zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gengenstand haben" (PsychThG§ 1 Berufsausübung, Abs. 3).
Es handelt sich um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs.3, Satz 3